AV Vertrag downloaden

Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt. Unter der alten Terminologie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) war das Dokument als Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag oder ADV-Vertrag bekannt.

Die Anforderungen an einen solchen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten sind mit der DSGVO gestiegen. Zwar sind im Vergleich zum bisherigen § 11 BDSG a.F. weichere Regelungen aufgestellt, was den Vertrag an sich angeht. Das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird jedoch insgesamt deutlich schärfer ausgestaltet, als es nach dem BDSG a.F. der Fall war.

Du als Nutzer von Masterpages kannst diesen Vertrag jederzeit downloaden und abspeichern. Falls ein Datenschutzbeauftragter diesen Vertrag zwischen dir und Masterpages sehen möchte, kannst du dich einfach einloggen, den Vertrag downloaden, selbst unterschreiben und dem Datenschutzbeauftragten senden.

Die genaue Anleitung zum Download findest du auf der Seite selbst. Unter dem Vertrag ist auch der Button zum Download.

Du musst uns diesen Vertrag NICHT senden. Du kannst ihn einfach so, wie er ist, verwenden, wenn du ihn benötigst. In den meisten Fällen brauchst du den Vertrag sehr sehr selten. Nur bei Nachfrage einer Datenschutzorganisation kannst du ihn vorweisen.

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